Corona - Hygienekonzept

gemäß §5 in Verbindung mit §4 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 23. Juni 2020

 

Für den Besuch der Gesangschule gelten folgende Hygieneregeln:

 

1. Im Treppenhaus gilt Mund- /Nasenschutzpflicht. Das Studio darf nur einzeln betreten werden. 

 

2. Nach dem Betreten des Studios die Hände in der Toilette waschen, Einmalhandtücher benutzen und in Wäschekorb entsorgen.

 

3. Bereitgestelltes Desinfektionsmittel benutzen.

 

4. Jeder Besuch der Gesangschule ist in einer Anwesenheitsliste registriert.

 

5. Es gelten die Abstandsregeln (1,5 Meter). Während des Singens sind 4 Meter einzuhalten.

 

6. Kontaktflächen wie Türgriffe, Wascharmaturen, Kuli etc. werden regelmäßig desinfiziert.

 

7. Nach jedem Schüler wird der Raum für 10 Minuten gelüftet.